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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. September 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Anbieterin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen

Mag. Dagmar Lueger
Praxis LUPINO
Waldweg 22
9073 Rotschitzen/Viktring
Österreich
E-Mail: info@lupino-lueger.at
Telefon: +43 (0) 650 49 06 221

und den Personen, die Leistungen der Praxis LUPINO in Anspruch nehmen oder beauftragen.

Mag. Dagmar Lueger ist Klinische Psychologin mit eingetragener Spezialisierung in Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Gesundheitspsychologin, Wahlpsychologin aller Kassen sowie Legasthenie- und Dyskalkulietherapeutin.

1.2 Klientin bzw. Klient

Als Klientin bzw. Klient wird in diesen AGB die Person bezeichnet, für die eine klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische, pädagogische oder lerntherapeutische Leistung erbracht wird. Soweit gesetzliche Bestimmungen den Begriff Patientin bzw. Patient verwenden, bleibt diese gesetzliche Bezeichnung unberührt.

1.3 Vertragspartner und zahlungspflichtige Person

Vertragspartner ist jene volljährige und geschäftsfähige Person, die die jeweilige Leistung für sich selbst oder für eine andere Person beauftragt. Bei minderjährigen Klientinnen und Klienten sind in der Regel die Eltern beziehungsweise die obsorgeberechtigten Personen Vertragspartner und zur Bezahlung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Klientin bzw. Klient, Vertragspartner und zahlungspflichtige Person müssen daher nicht dieselbe Person sein.

1.4 Geltung der AGB

Es gilt jene Fassung der AGB, die dem Vertragspartner vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und von diesem angenommen wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist zusätzlich auf der Homepage der Praxis LUPINO abrufbar.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Änderungen der AGB oder der Preise gelten ausschließlich für künftig abgeschlossene Vereinbarungen und nicht rückwirkend für bereits beauftragte Leistungen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des Konsumentenschutzrechts, bleiben unberührt.

2. Leistungsangebot

2.1 Leistungen der Praxis LUPINO

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung
  • gesundheitspsychologische Beratung und Behandlung
  • Eltern- und Familienberatung
  • Entwicklungs-, Intelligenz-, Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik
  • Abklärung von Aufmerksamkeits-, Konzentrations- und Lernschwierigkeiten
  • Abklärung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten
  • Schulreife-, Schullaufbahn- und Bildungsberatung
  • Legasthenie- und Dyskalkulietherapie
  • pädagogische und sonderpädagogische Beratung und Förderung
  • fachlicher Austausch mit Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Schulen, Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen nach entsprechender Zustimmung beziehungsweise Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
  • Vorträge, Elternabende und Fortbildungsveranstaltungen.

Art, Umfang und Dauer der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Fragestellung, dem Alter und Entwicklungsstand der Klientin bzw. des Klienten, dem diagnostischen oder beratenden Bedarf sowie den fachlichen und gesetzlichen Erfordernissen.

3. Vertragsabschluss, Einwilligung und Vertretungsbefugnis

3.1 Zustandekommen des Vertrags

Eine bloße Anfrage per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular begründet noch keinen Anspruch auf die Annahme eines Auftrags oder die Vergabe eines Termins. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin oder Auftrag von Mag. Dagmar Lueger ausdrücklich angenommen wurde und der Vertragspartner die Anmelde- und Einverständniserklärung einschließlich der AGB akzeptiert hat. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder durch die verbindliche Bestätigung eines Termins erfolgen.

3.2 Einwilligung in psychologische Leistungen

Gesundheitspsychologische und klinisch-psychologische Leistungen werden nur nach entsprechender Aufklärung und wirksamer Einwilligung erbracht. Bei minderjährigen oder nicht entscheidungsfähigen Personen werden die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung beziehungsweise der obsorgeberechtigten Person eingeholt. Minderjährige Klientinnen und Klienten werden ihrem Alter, Entwicklungsstand und ihrer Entscheidungsfähigkeit entsprechend in die Aufklärung und Entscheidungsfindung einbezogen.

3.3 Obsorge und Vertretungsbefugnis

Der Vertragspartner bestätigt, zur Beauftragung der vereinbarten Leistung sowie zur Abgabe der dafür erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein. Bei gemeinsamer Obsorge ist die Praxis über bestehende Meinungsverschiedenheiten, gerichtliche Regelungen oder Einschränkungen der Vertretungsbefugnis vor Beginn der Leistung zu informieren. Mag. Dagmar Lueger ist berechtigt, geeignete Nachweise über Obsorge, Vertretungsbefugnis oder bestehende gerichtliche Entscheidungen anzufordern.

4. Aufklärung und fachliche Durchführung

4.1 Berufsausübung

Die Leistungen werden eigenverantwortlich, nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der einschlägigen gesetzlichen Berufspflichten erbracht. Maßgeblich sind insbesondere das Psychologengesetz 2013 in der jeweils geltenden Fassung sowie die für Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen geltenden Berufs- und Sorgfaltspflichten.

4.2 Aufklärung

Vor beziehungsweise im Verlauf der Leistungserbringung wird – dem jeweiligen Anlass entsprechend – insbesondere informiert über:

  • die Fragestellung und die Vorgangsweise bei der psychologischen Diagnostik
  • die vorgesehenen diagnostischen Verfahren
  • Art, Umfang und geplanten Verlauf einer Beratung oder Behandlung
  • mögliche Belastungen oder Risiken psychologischer Interventionen
  • die voraussichtlichen Kosten
  • mögliche Folgen einer Behandlung sowie gegebenenfalls des Unterbleibens einer empfohlenen Behandlung
  • notwendige Änderungen der ursprünglich geplanten Vorgehensweise
  • die Dokumentation und Verarbeitung personenbezogener Daten
  • eine vorgesehene Übermittlung von Informationen an Dritte
  • die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenerstattung.

4.3 Anpassung des diagnostischen Vorgehens

Der genaue diagnostische Umfang lässt sich insbesondere bei komplexen Fragestellungen nicht immer vor Beginn abschließend bestimmen. Zeigt sich während der Diagnostik, dass weitere Untersuchungsschritte, Testverfahren, Fremdbeurteilungen oder Termine fachlich erforderlich sind, wird das weitere Vorgehen mit dem Vertragspartner besprochen. Zusätzliche, über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende kostenpflichtige Leistungen werden grundsätzlich erst nach entsprechender Information und Zustimmung durchgeführt.

4.4 Mitwirkung

Für eine fachgerechte Einschätzung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sowie die rechtzeitige Vorlage relevanter Vorbefunde, Arztbriefe, Schulunterlagen, Fragebögen und sonstiger Dokumente erforderlich. Nicht oder verspätet vorgelegte Unterlagen können den diagnostischen Ablauf verzögern, eine ergänzende Untersuchung erforderlich machen oder die fachliche Aussagekraft der Ergebnisse einschränken.

5. Ablauf der klinisch-psychologischen Diagnostik

5.1 Erstkontakt

Beim kostenlosen und unverbindlichen Erstkontakt werden das grundsätzliche Anliegen, organisatorische Fragen, die erforderlichen Unterlagen sowie die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung geklärt. Danach wird ein persönlicher Sicherheitscode bekannt gegeben, der während des diagnostischen Prozesses für den geschützten Austausch von Unterlagen, Honorarnoten und Befund verwendet wird.

5.2 Anamnese und Exploration

Das Erstgespräch findet bei der Diagnostik von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich mit den Eltern beziehungsweise einem Elternteil oder einer obsorgeberechtigten Person ohne das Kind statt, sofern fachliche Gründe keine andere Vorgehensweise erfordern. Dabei werden insbesondere der Vorstellungsgrund, die bisherige Entwicklung, relevante Erkrankungen und Vorbefunde, die Kindergarten- und Schullaufbahn sowie die familiäre und soziale Situation erhoben.

5.3 Psychologische Untersuchung

Die psychologische Untersuchung umfasst – abhängig von Fragestellung und Alter – die Exploration der Klientin bzw. des Klienten, Verhaltensbeobachtungen sowie die Durchführung geeigneter wissenschaftlicher psychologischer Testverfahren. Je nach Fragestellung können mehrere Untersuchungstermine, ergänzende Fragebögen, Fremdbeurteilungen oder Rückfragen bei anderen Fachpersonen beziehungsweise Einrichtungen erforderlich sein.

5.4 Schriftlicher Befund und Befundbesprechung

Die relevanten Ergebnisse werden in einem schriftlichen klinisch-psychologischen Befund zusammengeführt. Dieser enthält – dem Auftrag entsprechend – eine fachliche Beurteilung, die Beantwortung der diagnostischen Fragestellung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ein bestimmtes diagnostisches Ergebnis oder die Bestätigung einer vorab vermuteten Diagnose kann nicht zugesichert werden.

Der Befund wird im Rahmen eines Abschlussgesprächs ausführlich erläutert. Dabei werden die Ergebnisse, die diagnostische Einschätzung und mögliche Empfehlungen besprochen. Fragen, die erst nach Abschluss der Diagnostik entstehen und einen zusätzlichen fachlichen Aufwand erfordern, können im Rahmen eines gesondert zu vereinbarenden Beratungstermins behandelt werden.

6. Wahlpsychologische Diagnostik und Kostenerstattung

6.1 Privatleistung mit möglicher Kostenerstattung

Mag. Dagmar Lueger ist Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik und verfügt über keinen direkten Kassenvertrag. Die Leistungen können daher nicht unmittelbar über die e-card abgerechnet werden. Das Honorar ist zunächst vollständig privat zu bezahlen. Nach vollständiger Bezahlung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Antrag auf Kostenerstattung beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.

6.2 Erforderliche Zuweisung

Für eine Kostenerstattung muss die ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung grundsätzlich vor Beginn der klinisch-psychologischen Diagnostik ausgestellt worden sein. Sie muss eine Verdachtsdiagnose sowie eine präzise diagnostische Fragestellung enthalten. Soweit der zuständige Sozialversicherungsträger zusätzlich einen ICD-Code verlangt, ist auch dieser anzuführen.

Die rechtzeitige und den Anforderungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers entsprechende Vorlage der Zuweisung liegt in der Verantwortung des Vertragspartners. Eine nach Beginn oder Abschluss der Diagnostik ausgestellte oder unvollständige Zuweisung kann zur Ablehnung der Kostenerstattung führen. Eine klinisch-psychologische Diagnostik kann auch als Selbstzahlerleistung ohne Zuweisung durchgeführt werden; in diesem Fall besteht regelmäßig kein Anspruch auf Kostenerstattung.

6.3 Einzureichende Unterlagen

Für die Einreichung beim Sozialversicherungsträger werden üblicherweise benötigt:

  • die ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung
  • die detaillierten und vollständig bezahlten Honorarnoten
  • die entsprechenden Zahlungsnachweise.

6.4 Höhe der Kostenerstattung

Bei einer Wahlpsychologin werden grundsätzlich 80 Prozent jenes Vertragstarifs erstattet, den eine Vertragspsychologin bzw. ein Vertragspsychologe für die vom Sozialversicherungsträger anerkannten diagnostischen Leistungspositionen erhalten würde. Dies entspricht nicht 80 Prozent des privaten Gesamthonorars.

Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach den anerkannten Leistungspositionen, den jeweils geltenden Vertragstarifen und den Bestimmungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers. Die Praxis LUPINO kann weder die Anerkennung einzelner Leistungen noch eine bestimmte Höhe oder Dauer der Kostenerstattung garantieren.

6.5 Private Zusatzversicherung und andere Leistungen

Ein nach der Kostenerstattung verbleibender Restbetrag kann gegebenenfalls bei einer privaten Krankenzusatzversicherung eingereicht werden. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Die Voraussetzungen sollten vor Beginn der Diagnostik unmittelbar mit dem Versicherungsunternehmen geklärt werden.

Für pädagogische Beratung, Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie, schulbezogene Fördermaßnahmen und sonstige Privatleistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.

7. Honorare und Abrechnung

7.1 Allgemeine Preisgrundlage

Es gelten die vor Vertragsabschluss bekannt gegebenen Preise beziehungsweise die bei Beauftragung gültige Honorar- und Kosteninformation der Praxis LUPINO. Preisänderungen gelten ausschließlich für künftig beauftragte Leistungen. Alle angeführten Honorare sind Endbeträge; die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Erst-, Anamnese- und Abschlussgespräche

Für Erst-, Anamnese-, Ergebnis- und Abschlussgespräche gelten folgende Honorare:

  • 105,00 Euro für bis zu 45 Minuten
  • darüber hinaus 35,00 Euro je angefangener weiterer Viertelstunde.

Für diese Termine können abhängig vom Beratungsbedarf bis zu 90 Minuten freigehalten werden. Verrechnet wird die tatsächlich in Anspruch genommene beziehungsweise bei einer verspäteten Absage nach Punkt 9 reservierte Zeit.

7.3 Klinisch-psychologische Diagnostik

Die diagnostischen Leistungen werden entsprechend der tatsächlich durchgeführten Leistungspositionen, der benötigten Untersuchungszeit, der eingesetzten Testverfahren und des fachlichen Aufwands nach der bei Beauftragung gültigen Kosteninformation verrechnet. Der genaue Gesamtaufwand hängt von der Fragestellung und vom Verlauf der Diagnostik ab und kann daher vor Beginn häufig nur geschätzt werden. Über wesentliche Änderungen des erwartbaren Umfangs wird informiert.

7.4 Schriftlicher Befund und weitere Leistungen

Für die Erstellung des schriftlichen klinisch-psychologischen Befundes wird grundsätzlich ein Basishonorar von 100,00 Euro verrechnet. Bei besonders umfangreichen oder komplexen Fragestellungen, außergewöhnlich hohem Auswertungs- oder Dokumentationsaufwand oder zusätzlich beauftragten schriftlichen Stellungnahmen kann nach vorheriger Information ein höheres Honorar vereinbart werden. Sonstige Beratungs-, Behandlungs-, Förder- und Privatleistungen werden nach der vorab bekannt gegebenen Kosteninformation abgerechnet.

7.5 Abrechnung in drei Abschnitten

Die klinisch-psychologische Diagnostik wird grundsätzlich in drei Abschnitten abgerechnet:

  • Erstgespräch, Anamnese und Exploration
  • Durchführung und Auswertung der diagnostischen Leistungen
  • Erstellung des schriftlichen Befundes sowie Ergebnis- und Abschlussgespräch.

Für diese Abschnitte werden gesonderte Honorarnoten ausgestellt. Der jeweils nächste Abschnitt beginnt grundsätzlich nach vollständigem Zahlungseingang der vorangegangenen Honorarnote. Zusätzliche Besprechungen, fachliche Stellungnahmen, ausführliche Telefonate, Besprechungen mit Schulen oder anderen Einrichtungen sowie weitere nach Abschluss angeforderte Leistungen werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert verrechnet.

8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Inkasso

8.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit

Honorarnoten sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei auf das in der Honorarnote angeführte Konto zu bezahlen.

Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist eine Zahlung mittels Banküberweisung rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag spätestens am Tag der Fälligkeit erteilt wird.

8.2 Zahlungsverzug

Erfolgt keine rechtzeitige vollständige Zahlung, tritt mit Ablauf der Zahlungsfrist Zahlungsverzug ein. Eine gesonderte Mahnung ist für den Eintritt des Verzugs nicht erforderlich. Ab Eintritt des Verzugs können gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.

8.3 Mahnung und Übergabe zur Einbringung

Bei ausbleibender Zahlung kann eine schriftliche Zahlungserinnerung oder Mahnung übermittelt werden. Die Praxis LUPINO ist berechtigt, eine nach Ablauf der Zahlungsfrist weiterhin offene Forderung an ein Inkassobüro oder an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt zur Einbringung zu übergeben.

Bei schuldhaftem Zahlungsverzug hat der Vertragspartner zusätzlich zur offenen Forderung und den gesetzlichen Verzugszinsen jene notwendigen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, die in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen und gesetzlich zulässig sind. Pauschale, tatsächlich nicht entstandene Inkassokosten werden Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht verrechnet.

8.4 Unterlagen für die Kostenerstattung

Für die Einreichung bei einem Sozialversicherungsträger müssen die betreffenden Honorarnoten vollständig bezahlt sein. Die Praxis übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Ablehnungen, die aus einer verspäteten Zahlung oder einem fehlenden Zahlungsnachweis entstehen.

9. Terminabsagen und Terminversäumnisse

9.1 Reservierte Termine

Vereinbarte Termine werden ausschließlich für die jeweilige Klientin bzw. den jeweiligen Klienten reserviert. Insbesondere für Erst- und Abschlussgespräche können bis zu 90 Minuten, für testdiagnostische Untersuchungen auch längere Zeiträume freigehalten werden.

9.2 Kostenfreie Absage oder Verschiebung

Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins ist möglich, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich bei der Praxis LUPINO einlangt. Die Absage kann per E-Mail an info@lupino-lueger.at oder per SMS erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs bei der Praxis.

Eine ausschließlich telefonische Absage oder eine Nachricht auf der Mobilbox gilt erst dann als eingelangt, wenn sie von der Praxis ausdrücklich bestätigt wurde.

9.3 Verspätete Absage oder Nichterscheinen

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das für die reservierte Zeit vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar verrechnet werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und keine Aufwendungen erspart wurden. Dies gilt auch, wenn ein Termin aufgrund einer vom Vertragspartner zu vertretenden erheblichen Verspätung nicht mehr oder nicht vollständig durchgeführt werden kann. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

9.4 Unvorhersehbare Ausnahmefälle und Absage durch die Praxis

Bei einer nachweislich unvorhersehbaren schweren Erkrankung, einem Unfall oder einem vergleichbaren unabwendbaren Ereignis kann nach Prüfung des Einzelfalls von der Verrechnung eines Ausfallhonorars abgesehen werden. Ein automatischer Anspruch darauf besteht nicht.

Muss ein Termin durch die Praxis LUPINO abgesagt oder verschoben werden, wird ehestmöglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

10. Schriftliche Befunde und geschützte Übermittlung

10.1 Geschützte PDF-Dateien und Sicherheitscode

Honorarnoten, Fragebögen, sonstige vertrauliche Unterlagen und der schriftliche klinisch-psychologische Befund werden grundsätzlich als geschützte PDF-Dateien elektronisch an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sie können mit dem persönlichen Sicherheitscode geöffnet werden, der getrennt von den PDF-Dateien bekannt gegeben wird.

10.2 Richtigkeit der Kontaktdaten

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Übermittlung verwendete E-Mail-Adresse und Telefonnummer vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Vor der Übermittlung kann aus Gründen des Datenschutzes eine nochmalige Bestätigung der Kontaktdaten oder Identität verlangt werden. Für Folgen, die ausschließlich aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Kontaktdaten entstehen, haftet die Praxis nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Umgang mit Befund und Sicherheitscode

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den übermittelten Befund, den persönlichen Sicherheitscode und ausgedruckte Exemplare vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Klientin bzw. der Klient oder die dazu berechtigte obsorgeberechtigte Person entscheidet grundsätzlich selbst, wem der Befund zur Verfügung gestellt wird.

10.4 Direkte Übermittlung an Dritte

Eine direkte Übermittlung des Befundes oder anderer vertraulicher Informationen durch die Praxis an Dritte erfolgt nur auf Grundlage einer wirksamen Zustimmung beziehungsweise einer gesetzlich erforderlichen Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung. Nach entsprechender Zustimmung kann die zuweisende Ärztin, der zuweisende Arzt, die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut oder die zuweisende Einrichtung denselben schriftlichen Befund erhalten, der auch der berechtigten Person übermittelt wird.

10.5 Technische Risiken

Trotz angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen können bei elektronischer Kommunikation Restrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Auf Wunsch kann eine andere geeignete Form der Übermittlung vereinbart werden.

11. Datenschutz, Dokumentation und Verschwiegenheit

11.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten werden nur insoweit verarbeitet, als dies für die Anbahnung, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der vereinbarten Leistungen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer sonstigen gültigen Rechtsgrundlage erforderlich ist.

Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

11.2 Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Über die gesetzten gesundheitspsychologischen und klinisch-psychologischen Maßnahmen wird entsprechend dem Psychologengesetz 2013 eine Dokumentation geführt. Diese wird mindestens zehn Jahre aufbewahrt; die Führung und Aufbewahrung in geeigneter elektronischer Form ist zulässig.

Eine über die gesetzliche Mindestfrist hinausgehende Aufbewahrung, insbesondere bei minderjährigen Klientinnen und Klienten, erfolgt nur, soweit dafür eine gesetzliche Verpflichtung, die Wahrung berechtigter Interessen oder eine andere datenschutzrechtlich zulässige Grundlage besteht. Die jeweils maßgeblichen Aufbewahrungsfristen werden in der Datenschutzerklärung erläutert.

11.3 Auskunft und Einsicht

Der Klientin bzw. dem Klienten oder einer dazu berechtigten gesetzlichen Vertretung werden auf Verlangen und im gesetzlich vorgesehenen Umfang Auskünfte über die Dokumentation, Einsicht sowie die Herstellung von Abschriften ermöglicht. Gesetzliche Einschränkungen, insbesondere zum Schutz des Vertrauensverhältnisses, der Rechte anderer Personen, urheberrechtlich geschützter Testmaterialien und der Testsicherheit, bleiben unberührt.

Für zusätzlich angefertigte Kopien, Datenträger oder einen außergewöhnlich hohen Bearbeitungsaufwand kann – soweit gesetzlich zulässig – ein angemessener Kostenersatz verlangt werden.

11.4 Verschwiegenheitspflicht

Mag. Dagmar Lueger und ihre Hilfspersonen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht über alle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.

Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist als höchstpersönliches Recht nur durch die entscheidungsfähige Klientin bzw. den entscheidungsfähigen Klienten zulässig. Sie sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen und kann inhaltlich sowie zeitlich beschränkt werden. Gesetzlich vorgesehene Mitteilungs- und Anzeigepflichten bleiben unberührt.

12. Befunde, Testunterlagen und Nutzungsrechte

12.1 Verwendung des Befundes

Der schriftliche Befund wird für den vereinbarten Zweck und auf Grundlage der zum Untersuchungszeitpunkt vorliegenden Informationen erstellt. Wird der Befund später für einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Zweck verwendet, kann eine ergänzende fachliche Beurteilung erforderlich sein. Eine auszugsweise Wiedergabe darf den Sinn der fachlichen Aussagen nicht verändern.

12.2 Testmaterialien

Testhefte, Aufgabenstellungen, Auswertungsschablonen, Manuale und sonstige Testmaterialien unterliegen regelmäßig dem Urheberrecht und besonderen Anforderungen an die Testsicherheit. Sie werden daher nicht zur freien Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe überlassen. Dies berührt nicht die gesetzlichen Rechte auf Auskunft und Einsicht in die persönliche Dokumentation.

12.3 Eigene Arbeitsunterlagen

Von Mag. Dagmar Lueger erstellte Konzepte, Vortragsunterlagen, Fördermaterialien und sonstige eigene Arbeitsunterlagen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung ausschließlich für den vereinbarten persönlichen Zweck verwendet und nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder kommerziell weitergegeben werden.

13. Beendigung oder Abbruch einer Leistung

13.1 Beendigung durch die Klientin bzw. den Klienten

Klientinnen und Klienten können eine Beratung, Behandlung oder Diagnostik grundsätzlich jederzeit beenden. Bei einer vorzeitigen Beendigung werden nur die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen, bereits durchgeführten Auswertungen, angefertigten Unterlagen sowie ein gegebenenfalls nach Punkt 9 angefallenes Ausfallhonorar verrechnet. Ein Anspruch auf Verrechnung der gesamten ursprünglich erwarteten Auftragssumme besteht nicht allein deshalb, weil die weitere Leistung nicht mehr in Anspruch genommen wird.

13.2 Beendigung durch die Praxis

Mag. Dagmar Lueger kann die Fortführung einer Leistung aus fachlichen oder wichtigen persönlichen Gründen ablehnen oder beenden, insbesondere wenn die erforderliche Mitwirkung fehlt, das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, die vereinbarte Leistung fachlich nicht angezeigt ist oder offene Honorarforderungen trotz Fälligkeit nicht beglichen wurden. Soweit fachlich erforderlich und zumutbar, wird auf geeignete weiterführende Anlaufstellen hingewiesen.

14. Medizinische Abklärung und Eigenverantwortung

14.1 Ergänzung zur medizinischen Versorgung

Klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung oder Behandlung ersetzt keine notwendige ärztliche Untersuchung oder medizinische Behandlung. Bei körperlichen Beschwerden, akuten gesundheitlichen Veränderungen, laufender Medikation oder bereits bestehenden medizinischen Behandlungen ist die erforderliche Rücksprache mit der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt zu halten.

14.2 Umsetzung und Erfolg

Empfehlungen und Übungen werden individuell besprochen. Ihre Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich. Ein bestimmter Beratungs-, Behandlungs-, Förder- oder Lernerfolg kann nicht zugesichert werden.

15. Haftung

15.1 Gesetzliche Haftung

Mag. Dagmar Lueger haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen. Eine betragsmäßige oder pauschale Haftungsbeschränkung wird mit diesen AGB nicht vereinbart.

15.2 Verwendung von Befunden und Entscheidungen Dritter

Für die eigenmächtige, fachlich nicht vorgesehene oder sinnverändernde Verwendung von Empfehlungen, Befunden oder Unterlagen sowie für Entscheidungen Dritter, insbesondere von Schulen, Behörden, Ärztinnen und Ärzten, Versicherungen oder Sozialversicherungsträgern, wird nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

16.2 Gerichtliche Zuständigkeit

Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Praxis wird gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht vereinbart.

16.3 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion oder automatische Ersetzung zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist damit nicht verbunden.