Zurück zur Startseite

Kosten & Kostenzuschuss

Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik

Als Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik verfüge ich über keinen direkten Kassenvertrag. Die diagnostischen Leistungen können daher nicht unmittelbar über die e-card abgerechnet werden. Das Honorar ist zunächst privat zu bezahlen.

Da ich in die offizielle Wahlpsychologinnenliste der österreichischen Sozialversicherung eingetragen bin, kann anschließend ein Kostenzuschuss beim zuständigen Sozialversicherungsträger in Anspruch genommen werden. Dieser beträgt grundsätzlich 80 % jenes Vertragstarifs, den eine Vertragspsychologin beziehungsweise ein Vertragspsychologe für die anerkannten diagnostischen Leistungen erhalten würde. Der Kostenzuschuss entspricht daher nicht 80 % meines privaten Gesamthonorars.

Voraussetzung ist eine vor Beginn der Diagnostik ausgestellte ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung – häufig auch als Überweisung bezeichnet. Darauf müssen eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose einschließlich ICD-Code sowie eine konkrete diagnostische Fragestellung angeführt sein.

Nach Abschluss der Diagnostik einzureichende Unterlagen:

  • die ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung
  • die detaillierten und bezahlten Honorarnoten
  • die entsprechenden Zahlungsnachweise

Die tatsächliche Höhe des Kostenzuschusses hängt von den durchgeführten und vom jeweiligen Sozialversicherungsträger anerkannten diagnostischen Leistungspositionen ab.

Die Ergebnisse der klinisch-psychologischen Diagnostik werden in einem schriftlichen klinisch-psychologischen Befund zusammengefasst und im Rahmen des Abschlussgesprächs ausführlich erläutert. Nach entsprechender Zustimmung der Eltern beziehungsweise der obsorgeberechtigten Personen erhält die zuweisende Ärztin beziehungsweise der zuweisende Arzt, die Psychotherapeutin beziehungsweise der Psychotherapeut oder die zuweisende Einrichtung denselben schriftlichen klinisch-psychologischen Befund, der auch den Eltern übermittelt wird.

Besteht eine private Krankenzusatzversicherung, kann auch der nach der Kostenerstattung durch den Sozialversicherungsträger verbleibende Restbetrag zur möglichen Kostenübernahme eingereicht werden. Je nach Versicherungsvertrag können die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Bitte klären Sie die konkreten Voraussetzungen möglichst bereits vor Beginn der Diagnostik direkt mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

Die aktuellen Vertragstarife für klinisch-psychologische Diagnostik können Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse einsehen. Bitte beachten Sie, dass sich die Kostenerstattung bei einer Wahlpsychologin grundsätzlich auf 80 % des jeweils anerkannten Vertragstarifs bezieht.

Aktuelle Vertragstarife für klinisch-psychologische Diagnostik

Öffnet die Website der Österreichischen Gesundheitskasse (OeGK) in einem neuen Tab.