Wahlpsychologin für klinisch-psychologische Diagnostik

Es besteht in meiner Praxis die Möglichkeit für die klinisch-psychologische Diagnostik eine Kostenrückerstattung durch die jeweilige Krankenkasse zu erhalten.

Ich biete klinisch-psychologische Diagnostik für Kinder, Jugendliche und deren Eltern für unterschiedlichste Fragestellungen (genaue Rücksprache bei Kontaktaufnahme) an. Da ich Wahlpsychologin bin, werden die Kosten einer Diagnostik zu ca. 80% des Vertragspsychologensatzes von den Krankenkassen zurück erstattet (Zuschussmodell bzw. teilweise Kostenrefundierung – je nach Kasse unterschiedlich).

Dazu ist (im Vorfeld) eine Überweisung durch einen Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Vertragsfacharzt für Neurologie, Vertragsfacharzt für Psychiatrie, Psychotherapeut oder Vertragsfacharzt für Innere Medizin erforderlich. Überweisungen eines anderen Vertragsfacharztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners müssen chefärztlich bewilligt werden.

Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose – nach ICD-10 kodiert – vermerkt sein, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung vermutet wird. Die Verdachtsdiagnose bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kostenrückerstattung und die Auswahl der diagnostischen Verfahren (Fragebögen, projektive Verfahren, …).
Nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik wird diese Verdachtsdiagnose (abhängig von den Ergebnissen) auf dem ärztlichen Überweisungsschein bestätigt oder ausgeschlossen. Nicht anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen sind: F81 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie), F7 Intellektuelle Beeinträchtigung (Intelligenzminderung). Die Kostenrückerstattung ist zudem unabhängig von dem Ergebnis der klinisch-psychologischen Diagnostik.

Nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bezahlen Sie zunächst das gesamte Honorar selbst und reichen anschließend die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, den ärztlichen Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein.
Auf Wunsch bekommen Sie einen schriftlichen Befund, der nicht bei der Krankenkasse eingereicht oder vorgelegt werden muss. Sie alleine entscheiden, wem Sie Einsicht gewähren wollen.

Die klinisch-psychologische Diagnostik besteht aus:

  • Anamnesegespräche
  • Durchführung geeigneter Verfahren (Intelligenz-, Leistungs- und Persönlichkeitstests)
  • Ausführliche abschließende Befundbesprechung

Natürlich ist eine weiterführende Betreuung möglich und individuell zu vereinbaren.
Eine Kostenrückerstattung für die Weiterbetreuung durch den Sozialversicherungsträger ist nicht möglich.